Die fachgerechte Entsorgung
Gesetzliche Regelungen

Schadstoffhaltige Batterien wurden bisher aufgrund einer freiwilligen Selbstverpflichtung vom Handel zurückgenommen. Da jedoch nur rund 1/5 der verkauften Batterien wieder eingesammelt wurden, verpflichtet die Anfang April 1998 veröffentlichte Batterieverordnung nun alle Hersteller, den Handel und auch die Verbraucher, alle Batterien und Akkus bei Händlern oder kommunalen Sammelstellen zurückzugeben (vgl. §§5 und 15 der Batterieverordnung). Das erspart Ihnen die mühselige Trennung, verbietet Ihnen aber im Gegenzug, überhaupt noch eine Batterie in den Hausmüll zu werfen.

Der Handel muss auf die Rückgabepflicht für alle Batterien hinweisen (vgl. auch §§12 und 15), d. h. dort, wo Sie die Batterien kaufen, muss eine Information zur Rückgabepflicht und eine Rückgabemöglichkeit vorhanden sein. Die Batterien müssen kostenlos zurückgenommen werden und über die Hersteller einer Wiederverwertung, d. h. einem Recyclingverfahren zugeführt werden. Gelingt dies nicht, muss eine schadlose Beseitigung erfolgen.

Die Hersteller von Geräten sind verpflichtet, die Batterien und Akkumulatoren so einzubauen, dass sie mühelos erneuert bzw. entfernt werden können. Achten Sie beim Neukauf von Geräten auf diese Anforderung. Im Gegensatz zu den kleinen Haushalts-Batterien gelten für Autostarterbatterien andere Regelungen. Um möglichst alle bleihaltigen Batterien zurück zu führen, muss bei Neukauf einer Auto-Batterie ohne gleichzeitige Rückgabe einer alten Batterie deshalb künftig ein Pfand von 7,50 Euro erhoben werden.

Quelle: Umweltbundesamt